Hauptnavigation
Neue VL-Grenzen

Neue Einkommensgrenzen

Neues Jahr, neue Förderchance:

Ihr Bonus auf vermögenswirksame Leistungen!

Zum 01.01.2024 wurde die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage vom Gesetzgeber angehoben. Das bedeutet: Ab sofort können sich mehr Menschen die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen.

Das ist neu:

Alleinstehende erhalten den Zuschuss in Zukunft bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt bisher 17.900 Euro. Für verheiratete Paare wird die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Bis zuletzt waren nur knapp 8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anspruchsberechtigt.

Die staatliche Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie ist jetzt für fast 14 Millionen mehr Menschen mit einem einzigen Bausparvertrag möglich. Gehören Sie dazu?

Am besten jetzt informieren und mehrfach profitieren: 

  • jährlich bis zu 480 Euro Extrageld vom arbeitgebenden Unternehmen
  • 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 470 Euro VL jährlich
  • Zulagen für Spar- und Tilgungsleistungen möglich
  • schneller Eigenkapitalaufbau
  • sichere und stabile Anlageform
  • Steuer- und sozialabgabenfrei 
  • günstige und dauerhaft garantierte Darlehenszinsen
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Überblick

Da ist mehr für Sie drin

  • Monatlich sparen
  • Vermögens­wirksame Leistungen (VL) unabhängig von Einkommens­grenzen
  • Staatliche Zuschüsse möglich
  • Auf Wunsch in Kombination mit Fonds­sparen, Bau­sparen oder einer betrieblichen Alters­versorgung

Staatliche Förderung

Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen, wie zum Beispiel der Arbeit­nehmer­spar­zulage oder der Wohnungs­bau­prämie.

Sie haben die Wahl

Sie können das VL-Sparen mit Deka Investment­fonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Alters­­versorgung kombinieren.

Bausparen mit VL

Bilden Sie eine Basis für Ihre eigenen vier Wände.

Fondssparen mit VL

Nutzen Sie die Chancen der inter­nationalen Kapital­märkte.

Betriebliche Alters­versorgung mit VL

Mit monatlichen Beiträgen aus Ihrem Brutto­gehalt bequem eine Zusatz-Rente ansparen.

Am besten persönlich

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, ob und in welcher Höhe vermögens­wirksame Leistungen gezahlt werden. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Spar­form für Sie die beste ist.

 Cookie Branding
i