Neue Einkommensgrenzen
Zum 01.01.2024 wurde die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage vom Gesetzgeber angehoben. Das bedeutet: Ab sofort können sich mehr Menschen die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL) staatlich fördern lassen.
Alleinstehende erhalten den Zuschuss in Zukunft bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt bisher 17.900 Euro. Für verheiratete Paare wird die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Bis zuletzt waren nur knapp 8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anspruchsberechtigt.
Die staatliche Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie ist jetzt für fast 14 Millionen mehr Menschen mit einem einzigen Bausparvertrag möglich. Gehören Sie dazu?
Sie können das VL-Sparen mit Deka Investmentfonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Altersversorgung kombinieren.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
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